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Die Riesterrente Altersvorsorge vom Staat

Das Drei-Säulensystem, worauf in Deutschland die Altersvorsorge basiert, bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich die private Altersvorsorge persönlich anzupassen. Bei der staatlichen Altersvorsorge, denken viele, dass es sich um eine Art der staatlichen Rente handelt. Die staatliche Altersvorsorge und Rente reicht nicht mehr, wenn sich jemand an einen bestimmten, hohen Lebensstandard gewöhnt hat. Die staatliche Rente deckt knapp die Hälfte des vorigen Einkommens. Wenn man dann plötzlich nur mit der Hälfte des Geldes auskommen muss, dass man bis dahin verdient hat, kommt ein Familienbudget schnell ins schwanken. Dies hatte auch der Staat im Visier, als man zu erst in 2000 über eine staatlich geförderte private Altersvorsorge sprach.

In 2001 wurde nach der Rentenreform, die Riester Rente eingeführt. Diese Art von Rentenversicherung ist eher eine Hilfe vom Staat, und eine Motivation für die Bürger, sich an private Altersvorsorgen zu wenden. Der Staat bietet eine jährliche Fördersumme, die in einigen Fällen die 1000,-€ überschreiten kann.
Diese Art von Zuschuss, bietet einem Versicherten, die Gelegenheit, sich an private Rentenversicherer zu wenden und dabei auch noch an den Prämien der Versicherungen zu sparen. Die beste Gelegenheit, bietet sich für Familien mit 2 oder mehr Kindern und für die, dessen Einkommen eine gewisse Summe überschreitet. Diese Personen haben, dank der Riester-Rente, das Meiste von den staatlichen Förderungen.

Um sich wirklich das Beste herauszusuchen, sollte sich ein Versicherter an einen Finanzoptimierer wenden, und einen Versicherungsvergleich zur Rentenversicherung anfordern, denn die Möglichkeiten zu Sparen liegen in den Details eines Versicherungsvertrags. Die Versicherungsvergleiche kann man auch kostenlos im Internet anfordern. Diese bieten einen Optimierungsbericht, wie man sich die Kosten für die Rentenversicherung senken kann.

Der Anspruch entfällt dann, wenn der Arbeitnehmer prinzipiell länger als sechs Stunden täglich arbeiten könnte, wobei der Gesetzgeber eine Verweisung aussprechen kann. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber den Versicherten auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit verweisen kann, die seinen Kräften, seinem geistigen Zustand und seinen Kenntnissen entspricht, auch wenn es sich dabei um keine berufsverwandte Tätigkeit handelt, durch die Tätigkeit ein niedrigeres Einkommen erzielt wird oder eine Umschulung oder Weiterbildung notwendig wird. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass der Arbeitsnehmer mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben muss. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird zudem nicht mehr uneingeschränkt, sondern mit zeitlicher Begrenzung gewährt, in aller Regel muss die Erwerbsminderungsrente in dreijährlichem Rhythmus neu beantragt werden. Diesem drohenden Abstieg aus finanzieller Sicht wirkt die private Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen. Sie erbringt gemäß den Vertragsbedingungen dann eine Leistung, wenn der Fall von Berufsunfähigkeit eintritt, unabhängig davon, ob der Versicherte vor oder nach 1961 geboren ist.

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