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Die Riesterrente Altersvorsorge vom Staat
Das Drei-Säulensystem, worauf in
Deutschland die Altersvorsorge basiert, bietet eine Vielzahl von
Möglichkeiten, um sich die private Altersvorsorge persönlich
anzupassen. Bei der staatlichen Altersvorsorge, denken viele, dass es
sich um eine Art der staatlichen Rente handelt. Die staatliche
Altersvorsorge und Rente reicht nicht mehr, wenn sich jemand an einen bestimmten, hohen
Lebensstandard gewöhnt hat. Die staatliche Rente deckt knapp die
Hälfte des vorigen Einkommens. Wenn man dann plötzlich nur mit der
Hälfte des Geldes auskommen muss, dass man bis dahin verdient hat,
kommt ein Familienbudget schnell ins schwanken. Dies hatte auch der
Staat im Visier, als man zu erst in 2000 über eine staatlich
geförderte private
Altersvorsorge sprach.
In 2001 wurde nach der Rentenreform, die
Riester Rente eingeführt.
Diese Art von Rentenversicherung ist eher eine Hilfe vom Staat, und
eine Motivation für die Bürger, sich an private Altersvorsorgen zu
wenden. Der Staat bietet eine jährliche Fördersumme, die in einigen
Fällen die 1000,-€ überschreiten kann. Diese Art von Zuschuss, bietet einem Versicherten, die Gelegenheit,
sich an private Rentenversicherer zu wenden und dabei auch noch an den
Prämien der Versicherungen zu sparen. Die beste Gelegenheit, bietet
sich für Familien mit 2 oder mehr Kindern und für die, dessen
Einkommen eine gewisse Summe überschreitet. Diese Personen haben, dank
der Riester-Rente, das Meiste von den staatlichen Förderungen.
Um sich wirklich das Beste herauszusuchen, sollte sich ein
Versicherter an einen Finanzoptimierer wenden, und einen
Versicherungsvergleich zur Rentenversicherung anfordern, denn die
Möglichkeiten zu Sparen liegen in den Details eines
Versicherungsvertrags. Die Versicherungsvergleiche kann man auch
kostenlos im Internet anfordern. Diese bieten einen
Optimierungsbericht, wie man sich die Kosten für die
Rentenversicherung senken kann.
Der Anspruch entfällt dann, wenn der Arbeitnehmer prinzipiell länger
als sechs Stunden täglich arbeiten könnte, wobei der Gesetzgeber
eine Verweisung aussprechen kann. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber
den Versicherten auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit verweisen
kann, die seinen Kräften, seinem geistigen Zustand und seinen
Kenntnissen entspricht, auch wenn es sich dabei um keine
berufsverwandte Tätigkeit handelt, durch die Tätigkeit ein
niedrigeres Einkommen erzielt wird oder eine Umschulung oder
Weiterbildung notwendig wird. Zu den weiteren Voraussetzungen
gehört, dass der Arbeitsnehmer mindestens fünf Jahre lang Beiträge
in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben muss. Die
gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird zudem nicht mehr
uneingeschränkt, sondern mit zeitlicher Begrenzung gewährt, in aller
Regel muss die Erwerbsminderungsrente in dreijährlichem Rhythmus neu
beantragt werden. Diesem drohenden Abstieg aus finanzieller Sicht
wirkt die private Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen. Sie
erbringt gemäß den Vertragsbedingungen dann eine Leistung, wenn der
Fall von Berufsunfähigkeit eintritt, unabhängig davon, ob der
Versicherte vor oder nach 1961 geboren ist.
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