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Die Kautionsbürgschaft als Mietsicherheit verwenden
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GDer Vermieter kann nach BGB § 551 von einem Mieter eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution verlangen. Diese darf bis maximal drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. In den meisten Fällen wurde dies bisher so gehandhabt, dass der Mieter dem Vermieter die Kaution in bar übergab und dieser die Kaution auf einem separaten Kautionskonto angelegt hat. Dieses recht aufwendige Verfahren lässt sich mit einer Kautionsbürgschaft erheblich vereinfachen.
Was ist eine Kautionsbürgschaft?
Kautionsbürgschaften werden von Banken, spezieller Kautionsanbietern oder auch von Deutschen Mieterbund angeboten. Der Anbieter stellt dabei eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Verfügung. Hierfür erhält der Mieter eine entsprechende Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter vorlegen kann. Mit der
Kautionsbürgschaft als Mietsicherheit garantiert der Aussteller, bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme für Schäden aus dem Mietverhältnis aufzukommen. Der Mieter zahlt hierfür eine jährliche Prämie, die sich nach der Höhe der Bürgschaft richtet.
Vorteile der Kautionsbürgschaft für den Mieter
Der größte Vorteil liegt darin, dass der Mieter die Kaution nicht aus eigenen Mitteln aufbringen muss. Somit bleibt das Geld für die Kaution zu seiner freien Verfügung. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, kann diese jederzeit wieder gekündigt werden. Bereits gezahlte Prämien werden dann anteilig wieder erstattet. Sollte ein Vermieter die Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptieren, ist eine sofortige Rückabwicklung möglich. Zudem erspart sich der Mieter das oft wochenlange Warten auf die Rückzahlung einer Kaution durch den Vermieter.
Vorteile der Kautionsbürgschaft für den Vermieter
Der Vermieter muss sich nicht mehr die Mühe machen und ein spezielles Kautionskonto für den Vermieter anzulegen. Zudem lassen sich Kosten sparen, wenn der Vermieter bisher eine Hausverwaltung mit der Verwaltung von Mietkautionskonten beauftragt hat. Bei Beantragung der Bürgschaft wird automatisch eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Dadurch kann sich der Vermieter der Zahlungsfähigkeit des Mieters sicher sein und braucht keine weitere Prüfung durchzuführen. Der Vermieter entgeht zudem eventueller Streitigkeiten betreffs fehlerhafter Zinsabrechnungen für die hinterlegte Kaution.
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