Private Krankenversicherung

 
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Private Krankenversicherung für junge Menschen

 

Gerade für junge Menschen oder für kinderlose Versicherte lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Speziell mit dem Inkrafttreten von dem Gesundheitsfonds ab 2009 wird die gesetzliche Krankenversicherung für noch mehr Menschen attraktiv. Allerdings hat man einige Voraussetzungen zu erfüllen, wenn man einen Wechsel in die private Krankenversicherung erwägt:

Zunächst einmal gilt, dass alle Selbstständigen, Freiberufler und Beihilfeberechtigten (Beamte, Anwälte, Landtags- und Bundestagsabgeordneten) die Wahl haben, ob sie in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung wollen. Dabei rentiert sich gerade für Gut- bis Besserverdiener die private Krankenversicherung allemal. Die Beiträge und die Leistungen sind wirklich nicht vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Weiterhin haben alle Angestellten, die monatlich mehr als 4.012 Euro verdienen, also ein Jahresbruttogehalt von 48.150 Euro einnehmen, die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ähnlich dem Modell der gesetzlichen Krankenversicherung, wird in diesem Fall die Hälfte der Prämien für die private Krankenversicherung vom Arbeitgeber getragen und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer. Hier kann es für den Arbeitnehmer also so richtig preiswert werden! Der Arbeitgeber zahlt allerdings lediglich die Hälfte der Beiträge, die auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung angefallen wären. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung nun also dafür, ein Non-Plus-Ultra-Paket zu nehmen, was deutlich teurer ist, als die gesetzliche Krankenversicherung, wird er die Mehrkosten ebenfalls übernehmen müssen.
Die private Krankenversicherung wird nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Das bedeutet, dass der Versicherte die Kosten für eine Behandlung vorerst selbst auslegen muss, sich diese aber im Tarifrahmen nach der Behandlung von der privaten Krankenversicherung erstatten lässt. (Stand: 08/08)
 

 

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