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Die Zahnversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen heute nur noch eine ärztliche Grundversorgung, wobei diese in den letzten Jahren immer weiter geschmälert wurde. Die größten Einschränkungen wurden im Bereich der stationären Behandlung im Krankenhaus und beim Zahnersatz vollzogen. Dies hat zur Folge, dass nur noch einfachste Regelversorgung statt hochwertigem Zahnersatz, Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl im Krankenhaus gegeben ist. Wer mehr will, muss dies über eine private Krankenversicherung versichern. Als gesetzlich Versicherter muss man aber nicht auf die besseren Leistungen einer Privatkrankenversicherung verzichten: Mit der Zusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen. Grundsätzlich gibt es im Bereich der Zusatzversicherung verschiedene Tarif-Varianten, die man in die Kategorien ambulant, stationär, Zahn und Tagegeld einteilen kann. Reine Zahnzusatzversicherungen leisten für Zahnersatz und Zahnbehandlungskosten, inkl. Kieferorthopädie und Zahnreinigung. Durch das Modernisierungsgesetz aus 2004 besteht nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der einfachen Regelversorgung. Wer ein Ergebnis im Rahmen des heute technisch möglichen wünscht, muss einen hohen Privatanteil selber tragen.


Für den Fall, dass Sie einen besseren Zahnersatz wünschen als die gesetzliche Regelleistung, erhöht eine Zahnversicherung den Versicherungsschutz.
Bis 2005 leisteten die Krankenkassen bei Zahnersatz einen prozentualen Zuschuss auf die vertraglich vereinbarten Kosten. Je nach Bonus wurden so 50, 60 oder 65 % der Kosten übernommen. Nach der neuen Regelung wird für einen entsprechenden Befund, z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne, ein fester Zuschuss von 50% gewährt, der sich aus der kostengünstigsten Behandlungsmethode ergibt. Das Bonussystem wurde beibehalten. Lassen sich regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 10% oder sogar 15%, so dass 60% oder 65% erstattet werden. Hierdurch erhalten Kassenpatienten auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für privatärztliche Leistungen entscheiden, so dass eine private Ergänzung einfacher versichert werden kann. Als Zahnersatz gelten Brücken, Kronen, Prothesen sowie kombinierter Zahnersatz. Inlays und Keramikplomben gelten nicht als Zahnersatz. In den meisten Fällen wird die Gesamtleistung aus GKV und PKV auf 80% bis 90% des Rechnungsbetrages maximiert. Häufig sind die Tarife in den ersten 4 Jahren mit einer Leistungseinschränkung (s.g. Leistungsstaffel) ausgestattet. I. d. R. können Zahnersatz-Leistungen aus der Zahnversicherung erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Steht bei Vertragsabschluss bereits eine Zahnbehandlung an, ist eine Annahme durch den Versicherer so gut wie ausgeschlossen.


Verschaffen Sie sich durch einen Versicherungsvergleich den notwendigen Überblick
Das Angebot der einzelnen Versicherungen ist sehr vielseitig. Deshalb sollten Sie zunächst überlegen, welche Leistungen Sie für notwendig halten und welcher Beitrag für Sie akzeptabel ist. Entweder durch eigene Recherche oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass es sich sehr oft um eine Weiterleitung der Vergleichsanfrage an einen Berater handelt, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleich erstellt. In letzter Zeit stellen aber auch immer mehr Webseitenbetreiber Onlinerechner zur Verfügung, die sofort ein Ergebnis liefern.
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